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Die Berichterstattung wird europäisch
Was auf Unternehmen zukommt – der ständige Blick nach Brüssel
Die zukünftige Nachhaltigkeitsberichterstattung gilt mit den verpflichtend anzuwendenden Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards – ESRS), der verpflichtenden Prüfung und der Verantwortung der Geschäftsführung bzw des Prüfungsausschusses als einschneidende Veränderung in der Berichterstattung. Allerdings stellt sie nur einen Teil der Maßnahmen der EU-Kommission für die Umsetzung des Green Deals dar. Andere Rechtsakte stehen damit im Zusammenhang und bilden somit ein Gesamtregelwerk, das laufend angepasst und erweitert wird.
1. Grundlegendes
Der Schwerpunkt der Kommission ist der European Green Deal, dessen Ziel es ist, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Das Konzept sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um den Nettoausstoß an Treibhausgasen in verschiedenen Sektoren auf null zu senken. Als zentraler Bestandteil des Green Deals wird dabei die Nachhaltigkeitsberichterstattung gesehen, die die notwendigen Daten liefern soll, um beurteilen zu können, ob und in welchem Ausmaß große Unternehmen nachhaltig wirtschaften. Dieser Rechtsakt wird von zahlreichen anderen Maßnahmen begleitet, die gewährleisten sollen, dass die Informationen standardisiert, geprüft und leicht ve...