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Nachhaltigkeitsberichterstattung IKS
Die im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung notwendigen Angaben erfordern die Implementierung entsprechender Prozesse für eine strukturierte und effiziente Informationsermittlung sowie zur Gewährleistung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Berichtsinhalte. Hierzu gehört auch die Einrichtung eines internen Kontrollsystems, das speziell auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgerichtet ist. Zur Ausgestaltung und Prüfung eines solchen IKS hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Praxishinweis 4/2023 geäußert. Christian Zwirner und Corinna Boecker erläutern die Hintergründe.
Literaturtipp: Zwirner/Boecker, Internes Kontrollsystem zum Nachhaltigkeitsberichtswesen: Ausgestaltung und Prüfung, IRZ 2024, 105.
Informationen zur IRZ: https://www.lindeverlag.at/zeitschrift/irz-10?page_id=12.