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Aktivierbarkeit von IT-Leistungen gemäß UGB
Entwicklung und Anwendung eines Prüfschemas (Teil 1)
IT-Leistungen sind aus der täglichen Unternehmenspraxis nicht mehr wegzudenken. Dabei wird die Bandbreite möglicher Ausgestaltungen stetig größer, immer mehr neue Technologien sowie digitale Trends halten Einzug und führen oftmals zur Gretchenfrage: Aktivierung oder sofortige Berücksichtigung im Aufwand? Der Beitrag entwickelt ein Prüfschema, anhand dessen die Aktivierbarkeit von IT-Leistungen auf systematisierte Art beurteilt werden kann.
1. Überblick
Ausgaben iZm IT-Leistungen sind in der Praxis mit einer nicht unerheblichen bilanziellen Unsicherheit behaftet, denn abhängig von deren ordnungsmäßiger Einstufung sind diese entweder als Vermögenswert in der Bilanz anzusetzen oder sofort aufwandswirksam zu erfassen. Um diese Einstufung zu vereinfachen, wird in diesem Beitrag zunächst ein Prüfschema zur Aktivierbarkeit bei erstmaliger Erfassung von IT-Leistungen vorgeschlagen, das im Wesentlichen diesen vier Beurteilungsschritten folgt (vgl Abb 1 auf der gegenüberliegenden Seite und Pkt 2.):
Existenz eines Vermögenswerts,
Immaterielles oder materielles Vermögen,
Anlage- oder Umlaufvermögen,
Vorliegen eines entgeltlichen Erwerbs.
Neben dem bilanziellen Umgang mit initialen Ausgaben für IT-Lei...