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Der „negative Firmenwert“ im UGB-Jahresabschluss
Bewusste oder unbewusste Regelungslücke?
Das bilanzielle Vorgehen eines im Jahresabschluss zu erfassenden Asset Deals, nämlich sowohl im Zeitpunkt des Erwerbs als auch im Zuge der Folgebilanzierung, adressiert das die Rechnungslegungsvorschriften umfassende dritte Buch des UGB nur einseitig. Konkret verlangt § 203 Abs 5 UGB den Ansatz eines „Geschäfts(Firmen-)werts“, sollte im Fall der Übernahme eines Betriebs die hierfür geschuldete Gegenleistung das übernommene Reinvermögen übersteigen. Für den umgekehrten Fall, bei welchem die als Anschaffungskosten zu klassifizierende Gegenleistung die übernommene Reinvermögensmasse unterschreitet, sind den gegenständlichen UGB-Bestimmungen über den Jahresabschluss keine konkreten Vorgaben immanent.
Ob es sich hierbei nun um eine bewusst oder unbewusst offengelassene Regelungslücke handelt, soll im Rahmen des vorliegenden Beitrags kurz aufgezeigt werden, wobei eine einheitliche bilanzielle Behandlung sowohl im Jahres- als auch im Konzernabschluss im Sinne der GoB und der Einheitstheorie geboten erscheint. Die nach wie vor bestehende Aktualität dieses unverändert kontroversiell diskutierten Themenkomplexes zeigte sich erst kürzlich durch den im September 2023 veröffentlichten Entwurf der AFRAC-Stellungnahme...