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bau aktuell 2, März 2024, Seite 65

Die Abbruchbewilligung wegen wirtschaftlicher Abbruchreife nach der Wiener Bauordnungsnovelle 2023

Gerald Fuchs

Mit der Wiener Bauordnungsnovelle 2023 erfolgen weitreichende und zum Teil grundlegende Änderungen im Wiener Baurecht. Ein wesentliches Regelungsziel ist der verstärkte Schutz alter Gebäude. Der nachfolgende Beitrag betrachtet die erfolgten Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten wirtschaftlichen Abbruchreife alter Gebäude.

1. Einleitung

1.1. Regelungsziele

Mit der Wiener Bauordnungsnovelle 2023 erfolgen weitreichende und zum Teil grundlegende Änderungen, die auch das Wr KlGG und Wr GarG 2008 umfassen. Ziel ist es, den Herausforderungen der klimatischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre zu begegnen. Die Eckpunkte der Neuerungen gelten unter anderem dem Altbauschutz.

1.2. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Die Bauordnungsnovelle 2023 ist im Wesentlichen mit in Kraft getreten. Dazu gibt es abweichende Sonderbestimmungen.

Für alle zur Zeit des Inkrafttretens der Wiener Bauordnungsnovelle 2023 anhängigen Verfahren gelten grundsätzlich die bisherigen Bestimmungen. Dazu gibt es abweichende Sonderbestimmungen. So ist § 60 Abs 1 lit d Wr BauO (Abbruchbewilligungen) auch auf Verfahren anzuwenden, die nach dem anhängig gemacht wurden (Übergangsbestimmung gemäß Ar...

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