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Einzelanfechtung nach der IO: Formulierung der Begehren
https://doi.org/10.47782/oeba202404028701
Der Eintritt des IV in den vor Insolvenzeröffnung anhängig gemachten Einzelanfechtungsprozess nach § 37 IO kann auch noch nach Ablauf der Einjahresfrist des § 43 Abs 2 IO erfolgen.
Im Fall einer Einzelanfechtungsklage bei anfechtbarer Schenkung einer Liegenschaft kann der Gläubiger verlangen, dass der Anfechtungsgegner ihm zur Hereinbringung seiner Geldforderung die Exekution auf die Sache gestattet, als ob die Sache vom Schuldner nicht verschenkt worden wäre. In diesem Fall hat die Anfechtungsklage den Gegenstand, in den die Forderung vollstreckt werden soll, anzugeben und das Begehren zu enthalten, dass der Anfechtungsgegner die Zwangsvollstreckung zur Befriedigung der gegnerischen Forderung in diesen Gegenstand zu dulden hat.
Aus der Begründung:
[1] Die Kl ist MV im Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des Ing. R (iwF: Schuldner), dessen Eröffnung am in der Insolvenzdatei bekannt gemacht wurde.
[2] Die Republik Österreich (idF: Republik) als Einzelgläubigerin erhob am eine auf die Tatbestände der § 2 sowie § 3 Z 1 AnfO gestützte Anfechtungsklage. Der Schuldner habe von seiner Mutter im Jahr 2015 ...