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ELTIF 2.0
Eine gelungene Wiederbelebung?
Neben der Verordnung zu Europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA-VO) und der Verordnung zu Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF-VO) hat der Verordnungsgeber 2015 mit der Verordnung (EU) 2015/760 über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF-VO) ein drittes harmonisiertes Fondsvehikel, den European Long-term Investment Fund (ELTIF), mit dem Ziel der Förderung langfristiger europäischer Investitionen in die Realwirtschaft vorgestellt, dessen erhoffter Erfolg jedoch weitgehend ausblieb. Die am in Kraft getretene Verordnung (EU) 2023/606, häufig auch als „ELTIF 2.0“ bezeichnet, schärft ELTIF an den richtigen Stellen nach und liberalisiert den Zugang zu Privatmarktanlagen für Privatkunden. Der vorliegende Beitrag diskutiert die wichtigsten Neuerungen der ELTIF-Reform, skizziert Chancen für Vermögensverwalter und Anleger und appelliert an den Gesetzgeber, die Auflage von ELTIF als Sondervermögen im Sinne des InvFG zu ermöglichen.
https://doi.org/10.47782/oeba202404026001
2015, after introducing the Regulations on European venture capital funds (EuVECA) and European social entrepreneurship funds (EuSEF), the European Union implemented its third harmonized fu...