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ÖBA 4, April 2024, Seite 245

EBA veröffentlicht Leitlinien für das Management von ESG-Risiken

Die EBA hat – mandatiert von Art. 87a Abs. 5 der Richtlinie 2013/36/EU (Kapitaladäquanz-Richtlinie, CRD6) – den vorliegenden Leitlinienentwurf zur Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken) durch Institute veröffentlicht.

Um die notwendige Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells und des Risikoprofils gegenüber den negativen Auswirkungen von ESG-Risiken aufrechtzuerhalten, müssen in der EU ansässige Institute in der Lage sein, ESG-Risiken systematisch zu identifizieren, zu messen und zu steuern. Trotz der in den letzten Jahren ergriffenen Maßnahmen wurden zahlreiche Mängel bei der Einbeziehung von ESG-Risiken in Unternehmensstrategien und Risikomanagementrahmen festgestellt.

Der vorliegende Leitlinienentwurf zielt darauf ab, das Management von ESG-Risiken von Instituten zu verbessern und legt die folgenden wesentlichen Anforderungen an die internen Prozesse und das ESG-Risikomanagement fest:

  • Identifizierung und Messung von ESG-Risiken

    Es wird erwartet, dass Institute regelmäßige und umfassende Materialitätsbewertungen von ESG-Risiken durchführen. Die korrekte Identifikation und Messung von ESG-Risiken soll durch robuste Dat...

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