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EBA veröffentlicht Leitlinien für das Management von ESG-Risiken
Die EBA hat – mandatiert von Art. 87a Abs. 5 der Richtlinie 2013/36/EU (Kapitaladäquanz-Richtlinie, CRD6) – den vorliegenden Leitlinienentwurf zur Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken) durch Institute veröffentlicht.
Um die notwendige Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells und des Risikoprofils gegenüber den negativen Auswirkungen von ESG-Risiken aufrechtzuerhalten, müssen in der EU ansässige Institute in der Lage sein, ESG-Risiken systematisch zu identifizieren, zu messen und zu steuern. Trotz der in den letzten Jahren ergriffenen Maßnahmen wurden zahlreiche Mängel bei der Einbeziehung von ESG-Risiken in Unternehmensstrategien und Risikomanagementrahmen festgestellt.
Der vorliegende Leitlinienentwurf zielt darauf ab, das Management von ESG-Risiken von Instituten zu verbessern und legt die folgenden wesentlichen Anforderungen an die internen Prozesse und das ESG-Risikomanagement fest:
Identifizierung und Messung von ESG-Risiken
Es wird erwartet, dass Institute regelmäßige und umfassende Materialitätsbewertungen von ESG-Risiken durchführen. Die korrekte Identifikation und Messung von ESG-Risiken soll durch robuste Dat...