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immo aktuell 4, August 2021, Seite 142

Abbauvertrag: (nicht gebührenbarer) -Kaufvertrag oder (gebührenpflichtiger) Bestandvertrag

immo aktuell 2021/29

§ 33 TP 5 GebG

[B]ei Abbauverträgen [hängt] die Entscheidung der Frage, ob sie als – nicht der Rechtsgebühr unterliegende – Kaufverträge (Lieferungsverträge) oder als gebührenpflichtige Bestandverträge iSd § 33 TP 5 GebG zu qualifizieren sind, davon ab, ob das Entgelt nach der Menge des gewonnenen Materials berechnet oder ob es nach der Zeitdauer unabhängig von der gewonnenen Menge bestimmt wird.

Sachverhalt: Die Mitbeteiligte schloss als Abbauberechtigte mit den Miteigentümern der zum Abbau vorgesehenen Liegenschaften eine als „Abbauvertrag“ bezeichnete Vereinbarung ab, welche im Wesentlichen den folgenden Inhalt aufwies: Mit dem Vertrag wurde der Mitbeteiligten das Recht eingeräumt, „grundeigene mineralische Rohstoffe und bergfreie mineralische Rohstoffe, insbesondere Schotter, Quarz, Kiese und Quarzsande, der Tiefe nach beschränkt, zu erschließen, zu untersuchen, zu entnehmen, zu verwerten und zu gewinnen“. Der Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Entgelt für die Einräumung des Abbaurechts wurde als Flächenpreis vereinbart, wobei die Mitbeteiligte Gewinnungsbetriebspläne zu erstellen hatte und die Abbau- und Gewinnungstätigkeit nach einem festgelegten Etappen...

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