AngG | Angestelltengesetz
1. Aufl. 2012
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Artikel V
Übersicht
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I. | Ursprüngliche gesetzliche Regelung | 1 | |||||
II. | Maßgeblichkeit des UrlG | 2 |
I. Ursprüngliche gesetzliche Regelung
1
Art V hielt fest, dass auf „Handlungslehrlinge“ iSd GewO hinsichtlich des Urlaubs die Bestimmungen des ArbeitsurlaubsG vom StGBl 395 Anwendung finden sollen.
II. Maßgeblichkeit des UrlG
2
Schon Martinek/M. Schwarz/W. Schwarz7 774 forderten die ausdrückliche Aufhebung von Art V. Diese Norm wurde durch das Inkrafttreten des UrlG gegenstandslos, da der Geltungsbereich des UrlG alle AN - und somit auch Lehrlinge - umfasst (vgl Cerny, UrlR10 § 1 Anm 1).