AngG | Angestelltengesetz
1. Aufl. 2012
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§ 30
Binder, Auflösungsmöglichkeiten der arbeitsvertraglichen Beziehungen im „Vor-Arbeitsstadium“, FS Floretta (1983) 329; Holzer, Insolvenz und Arbeitsverhältnis (Teil 1), DRdA 1998, 325; Kerschner, Wirkung des Rücktritts, DRdA 1984/15, 340 (EAnm); Wachter, Der Einfluß des Konkurses auf den Bestand des Arbeitsvertrages, ZAS 1972, 83.
Übersicht
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Rz | |||||||
I. | Allgemeines | 1-6 | |||||
II. | Rücktritt durch den AG | ||||||
A. | Verzögerung des Dienstantritts | 7-11 | |||||
B. | Vorliegen von Entlassungsgründen | 12, 13 | |||||
III. | Rücktritt durch den Angestellten | ||||||
A. | Verzögerung des Dienstantritts | 14-16 | |||||
B. | Vorliegen von Austrittsgründen | 17, 18 | |||||
IV. | Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des AG vor Dienstantritt | 19 | |||||
A. | Rücktrittsrecht des Insolvenzverwalters bzw eigenverwaltenden Schuldners | 20-24 | |||||
B. | Rücktrittsrecht des AN | 25-27 |
I. Allgemeines
1
Möchte ein Vertragspartner vor dem vereinbarten bzw tatsächlichen Arbeitsbeginn zurücktreten, so hat dies, sofern keine sondergesetzlichen Regelungen vorhanden sind, nach allgemeinen Grundsätzen gem § 918 ff ABGB zu erfolgen (vgl auch Rz 4 f).
Die § 30, 31 regeln für den Bereich des Angestelltenrechts als leges speciales (Grillberger in Löschnigg, AngG8 § 31 Rz 1) zu den allgemeinen Normen des ABGB eine Auflösungsmöglichkeit des Arbeitsvert...