AngG | Angestelltengesetz
1. Aufl. 2012
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§ 30
Binder, Auflösungsmöglichkeiten der arbeitsvertraglichen Beziehungen im „Vor-Arbeitsstadium“, FS Floretta (1983) 329; Holzer, Insolvenz und Arbeitsverhältnis (Teil 1), DRdA 1998, 325; Kerschner, Wirkung des Rücktritts, DRdA 1984/15, 340 (EAnm); Wachter, Der Einfluß des Konkurses auf den Bestand des Arbeitsvertrages, ZAS 1972, 83.
Übersicht
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Rz | |||||||
I. | Allgemeines | 1–6 | |||||
II. | Rücktritt durch den AG | ||||||
A. | Verzögerung des Dienstantritts | 7–11 | |||||
B. | Vorliegen von Entlassungsgründen | 12, 13 | |||||
III. | Rücktritt durch den Angestellten | ||||||
A. | Verzögerung des Dienstantritts | 14–16 | |||||
B. | Vorliegen von Austrittsgründen | 17, 18 | |||||
IV. | Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des AG vor Dienstantritt | 19 | |||||
A. | Rücktrittsrecht des Insolvenzverwalters bzw eigenverwaltenden Schuldners | 20–24 | |||||
B. | Rücktrittsrecht des AN | 25–27 |
I. Allgemeines
1
Möchte ein Vertragspartner vor dem vereinbarten bzw tatsächlichen Arbeitsbeginn zurücktreten, so hat dies, sofern keine sondergesetzlichen Regelungen vorhanden sind, nach allgemeinen Grundsätzen gem §§ 918 ff ABGB zu erfolgen (vgl auch Rz 4 f).
Die §§ 30, 31 regeln für den Bereich des Angestelltenrechts als leges speciales (Grillberger in Löschnigg, AngG8 § 31 Rz 1) zu den allgemeinen Normen des ABGB eine Auflösungsmöglichkeit des Arbeitsver...