AngG | Angestelltengesetz
1. Aufl. 2012
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§ 28
Schrank, ZAS 1981, 25 (EAnm); Tomandl, Die fehlerhafte Beendigung des Arbeitsvertrages, in Tomandl (Hrsg), Beendigung des Arbeitsvertrages (1986) 25.
Übersicht
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Rz | |||||||
I. | Allgemeines | 1-5 | |||||
II. | Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Schadenersatz | 6-8 | |||||
A. | Voraussetzungen für den Schadenersatzanspruch | 9-12 | |||||
B. | Umfang des Schadenersatzanspruchs | 13-16 | |||||
C. | Einschränkung des AG-Schadenersatzanspruchs | 17-21 | |||||
D. | Konventionalstrafe | 22-24 | |||||
III. | Sonstige Rechtsfolgen einer Beendigung iSd § 28 Abs 1 | 25 | |||||
IV. | Entgeltkürzung nach § 28 Abs 2 | 26-31 |
I. Allgemeines
1
Der aus dem HandlungsgehilfenG 1910 (fast) unverändert ins AngG 1921 übernommene § 28 (Tomandl, Fehlerhafte Beendigung 35 f) regelt, wie auch § 29, die schadenersatzrechtlichen Konsequenzen einer (rechtswidrigen) vorzeitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach Dienstantritt (zu den Rechtsfolgen einer rechtswidrigen Beendigung vor Dienstantritt vgl § 31 Rz 23 ff).
Anders als § 29, der die Ansprüche des AN bei rechtswidriger Entlassung bzw bei vom AG verschuldetem vorzeitigem Austritt normiert, regelt § 28 die Ansprüche des AG bei Austritt des AN ohne wichtigen Grund und bei vom AN verschuldeter Entlassung.
Voraussetzung für das Entstehen einer Schadenersatzpflicht des AN ist somi...