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Waisenpension: Keine Rückwirkung des erleichterten Zugangs für eingeschränkt geschäftsfähige Erwachsene
iFamZ 2021/251
Der nach dem Erkenntnis des VfGH G 125/2017 mit dem ErwSchAG BMASGK (BGBl I 2018/59) eingeführte erleichterte Zugang zur Waisenpension für eingeschränkt geschäftsfähige Erwachsene – in Form einer Rückwirkung der Antragstellung auf den Todeszeitpunkt – gilt erst für Fälle, in denen der Elternteil der Waise ab dem verstorben ist (ebenso 10 ObS 73/20p).