AngG | Angestelltengesetz
1. Aufl. 2012
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§ 7 Konkurrenzverbot
Felten, Angestellter, Kaufmann, Unternehmer - Die Auswirkungen des UGB auf das AngG, RdW 2007/255, 220; Resch, Arbeitsvertrag und Nebenbeschäftigung (1991); ders, Zum Verbot der selbständigen Unternehmensführung durch Angestellte (§ 7 Abs 1 AngG), DRdA 1989, 273.
Übersicht
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Rz | |||||||
I. | Allgemeines | 1-7 | |||||
II. | Erfasster Personenkreis | 8-11 | |||||
III. | Umfang des Konkurrenzverbotes | ||||||
A. | Betreiben eines selbständigen kaufmännischen Unternehmens | 12-14 | |||||
B. | Abschluss von Handelsgeschäften im Geschäftszweig des Dienstgebers | 15-21 | |||||
IV. | Sonderregelung für Angestellte bei Ziviltechnikern und Wirtschaftstreuhändern | 22-25 | |||||
V. | Sanktionen | 26, 27 | |||||
A. | Schadenersatzanspruch des AG | 28-30 | |||||
B. | Eintrittsrecht des AG | 31-34 | |||||
C. | Herausgabe- und Abtretungsanspruch des AG | 35, 36 | |||||
D. | Entlassungsgrund | 37-44 | |||||
E. | Sonstige Rechtsfolgen | 45 | |||||
VI. | Fristen zur Geltendmachung | 46-48 |
I. Allgemeines
1
Der AN hat während der Arbeitszeit seine Arbeitsleistung grundsätzlich für den AG zu erbringen. Art und Umfang der geschuldeten Arbeit richten sich nach dem Arbeitsvertrag. Wurde vertraglich nichts geregelt, sind vom AN je nach Art des Unternehmens „angemessene Dienste“ iSd § 6 Abs 1 zu leisten (s § 6 Rz 8). Erbringt der AN während der Arbeitszeit ohne Zustimmung des AG Leistungen für einen Dritte...