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immo aktuell 3, Juni 2020, Seite 173

Gewährleistungsansprüche des Bauträgers – keine Abtretung an die Eigentümergemeinschaft

immo aktuell 2020/28

§ 18 Abs 2 WEG

Schadenersatzansprüche, die dem Bauträger wegen Baumängeln des Wohnungseigentumshauses gegen einen Werkunternehmer zustehen, können nicht gem § 18 Abs 2 WEG zur Geltendmachung an die Eigentümergemeinschaft abgetreten werden, auch wenn der Bauträger Wohnungseigentümer ist.

Sachverhalt: Die Wohnbaugesellschaft als Werkbestellerin schloss im Jahr 2008 mit der Beklagten als Werkunternehmerin einen Werkvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage der Aluportalfassade und der Fensterelemente für das Bauvorhaben. Während der Erbringung dieser Werkleistungen durch die Beklagte bis in das Jahr 2010 hinein war die Wohnbaugesellschaft noch Alleineigentümerin der Liegenschaft […]. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens wurden an dieser Liegenschaft Wohnungseigentum begründet und die Mehrheit der Anteile abverkauft; die Wohnbaugesellschaft, die nunmehr auch Liegenschaftsverwalterin ist, ist mit 5.915/15.600 Anteilen (37,7 %) Miteigentümerin.

Die Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft begehrt als Klägerin die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von 407.828,40 € aus dem Titel des Schadenersatzes; hilfsweise werden Bereicherung, Geschäftsführung ohne Auftrag und jeder erdenkl...

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