GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
7. Aufl. 2018
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§ 188 Abzug von den Geldleistungen
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Bei Ersatzansprüchen nach § 185 Abs 3 besteht keine Bescheidpflicht des VT. Bei Ansprüchen nach § 185 Abs 1 wird eine solche vom 10. Senat des OGH ebenfalls verneint, vom 3. Senat jedoch bejaht (vgl § 185 Rz 13). Auch die Ausgleichszulage ist eine Geldleistung der SV (10 ObS 76/08 m).