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Sonntag (Hrsg)

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

7. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3765-5

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Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 151 Unterhaltsansprüche und Nettoeinkommen

Jörg Ziegelbauer

1

§ 151 entspricht der Parallelbestimmung des § 294 ASVG.

Diese Bestimmung regelt die pauschale Berücksichtigung von gesetzl Unterhaltsansprüchen des Pensionsberechtigten bei der Ermittlung des Nettoeinkommens (§ 149). Nach der Aufhebung von § 294 Abs 1 lit a und b ASVG durch den VfGH (G 26/00; G 104/00) sind Unterhaltsansprüche des Pensionsberechtigten gegen den mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden oder geschiedenen Ehegatten nur mehr gem § 149 zu berücksichtigen, daher nur soweit der Unterhalt tatsächl zufließt oder rechtsmissbräuchlich nicht realisiert wird (10 ObS 121/07b; 10 ObS 429/02i; RS 0106714; s dazu § 149 Rz 22). Auch die Auffassung, der gegen den geschiedenen Ehegatten wg Eingehens einer Lebensgemeinschaft ruhende Unterhaltsanspruch sei iR der Pauschalanrechnung nach Abs 1 lit b auf einen Anspruch auf AZ anzurechnen (10 ObS 244/98z) kann nicht mehr aufrechterhalten werden (10 ObS 271/03 f; RS 0110317).

2

Eine pauschale Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen des Pensionsberechtigten findet nur mehr gem Abs 1 lit c statt: Danach sind Unterhaltsansprüche gegen die Eltern des Pensionsberechtigten, sofern sie mit ihm im gemeinsamen Haushalt le...

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