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immo aktuell 3, Juni 2020, Seite 168

Ausübung einer Kaufoption per E-Mail

immo aktuell 2020/24

§§ 862a, 914 f, 936, 1053 ABGB

Sachverhalt: Die Beklagte räumte der Klägerin im August 2018 mittels Optionsvertrags das alleinige und unbeschränkte Recht ein, ihre Liegenschaft um 2,9 Mio € zu kaufen. Die Annahmefrist endete am . Die Klägerin sandte ihre Annahmeerklärung an diesem Tag per E-Mail an den Immobilienmakler, die Beklagte erhielt davon noch am selben Tag Kenntnis und wurde an diesem Tag auch vom Geschäftsführer der Klägerin darüber informiert. Ein alternatives Angebot der Klägerin, die Liegenschaft um 2,8 Mio € lastenfrei zu kaufen, erreichte die Beklagte erst nach Ablauf der Optionsfrist, und sie nahm dieses Angebot nicht an. In Bezug auf ihre Liegenschaft bestehen befristete Mietverträge. Dies war der Klägerin bei Abschluss des Optionsvertrags bewusst. Sie rechnete damit, dass die Mietverträge in den nächsten zwei bis drei Jahren auslaufen würden und dass danach das Gebäude abgerissen und neu errichtet werden könne. Weiters besteht ein Vorkaufsrecht einer Mieterin für die Dauer des Bestandverhältnisses, das nicht grundbücherlich sichergestellt ist. Die Kenntnis der Klägerin von diesem Vorkaufsrecht konnte nicht festgestellt werden. Letztlich verweigerte die ...

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