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immo aktuell 3, Juni 2020, Seite 131

Nachlass einer uneinbringlichen Schuld des Verkäufers durch einen Dritten als Teil der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer

immo aktuell 2020/20

§ 5 Abs 3 Z 2 GrEStG

, RV/1100140/2017, RV/1100141/2017, RV/1100142/2017

Eine Zahlungsverpflichtung, die der Erwerber oder ein Dritter eingeht, ist dann in die Gegenleistung einzubeziehen, wenn sie zu dem Übergang des Grundstücks in einer solchen Wechselbeziehung steht, dass 1) der Veräußerer ohne diese Zahlungsverpflichtung das Grundstück nicht veräußert hätte und 2) sich der Verpflichtete nur unter der Voraussetzung des Kaufabschlusses zur Zahlung verpflichtet hat (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern II, Grunderwerbsteuer [2016] § 5 Tz 164).

Sachverhalt(die vier BFG-Erkenntnisse behandeln unterschiedliche Beschwerdeführer, jedoch sachlich zusammenhängende Sachverhalte): Die Beschwerdeführer hatten mit Kaufvertrag Liegenschaften vom Veräußerer um insgesamt 940.000 € erworben. In der Präambel des Kaufvertrags wurde festgehalten, dass die Hypothekargläuberin (eine Bank) gegen die Ausfolgung des Gesamtkaufpreises die Hypothekarlastenfreistellung der Liegenschaften zugesichert hatte. Der – von einem Makler ermittelte – gemeine Wert der Liegenschaften lag deutlich über dem vereinbarten Kaufpreis. Das Finanzamt setzte, da für den gegenständlichen Kaufvertrag die Rechtslage der...

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