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Erweiterung des Krankengeldes für Selbständige
GSVG-Pflichtversicherte, bei denen die Aufrechterhaltung des Betriebs von der persönlichen Arbeitsleistung abhängig ist und die in ihrem Unternehmen weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigen, haben derzeit ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit Anspruch auf eine tägliche Unterstützungsleistung von derzeit (2017) 29,46 Euro. Für Versicherte, deren Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit nach dem eintritt, wird diese Unterstützungsleistung rückwirkend ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit gewährt.
Diese Regelung ist grundsätzlich mit Ende Juni 2022 befristet. Sollten sich im Zuge einer Evaluierung zum messbare positive Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung von Klein- und Mittelunternehmen zeigen, kann das Außerkrafttreten durch Verordnung neu festgesetzt werden.