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VwGH zu nachträglichen Verlusten bei privaten Grundstücksveräußerungen
Wann ist ein Ausgleich mit anderen Einkunftsarten möglich?
Entsteht aus der Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen Immobilie ein Verlust, so ist dieser nur eingeschränkt mit anderen Einkünften ausgleichsfähig. Der VwGH befasste sich kürzlich mit der Frage, inwieweit diese Verlustausgleichsbeschränkungen auch dann zur Anwendung kommen, wenn ein Verlust erst in späteren Perioden – etwa durch eine nachträgliche Erlösminderung – entsteht. Die Kernaussagen dieser Rechtsprechung werden im Folgenden zusammengefasst und genauer analysiert.
1. Ausgangssachverhalt
Der vom VwGH behandelte Fall betrifft die Veräußerung einer im Miteigentum (zu je 50 %) stehenden Immobilie des Privatvermögens. Die Hälfteeigentümerin verkaufte die Immobilie im April 2012 und erzielte daraus einen Veräußerungsüberschuss, für den sie im Veräußerungsjahr zur Regelbesteuerung optierte. Nachdem sich ein Gesamtbetrag der Einkünfte von weniger als 11.000 € ergeben hatte, wurde der aus dem Verkauf resultierende Gewinn mit 0 % Einkommensteuer besteuert. Im Jahr 2016 kam es aufgrund von Mängeln am Verkaufsgegenstand zu einem Vergleich, aufgrund dessen die Hälfteeigentümerin einen Teil des Kaufpreises an den Käufer zurückzuzahlen hatte. Insgesamt ergab sich aus der Immobilie...