Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2275-0

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 90 Leistungen aus dem Versicherungsfall der Krankheit

Walter Schober

Übersicht


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Rz
I.
Allgemeines
1, 2
II.
Umfang der Leistungspflicht (Abs 2)
3
A.
Kriterien
4
1.
Ausreichend
5
2.
Zweckmäßig
6
3.
Maß des Notwendigen
7, 8
B.
Bewertungsakt
9
III.
Ärztliche Hilfe
IV.
Heilmittel und Heilbehelfe
11, 12
V.
Außenseitermethode
A.
Allgemeines
1316
B.
Höhe der Kostentragung
1719
VI.
Judikatur
2030a
VII.
Kosmetische Behandlung (Abs 3)
31, 32
VIII.
Prüfungsschema zur Leistungspflicht des SVT
A.
Allgemeine Fragestellungen
B.
Konkrete Fragestellungen
C.
Wertungsakt

I. Allgemeines

1

Die Krankenbehandlung umfasst nach Abs 1 lit a die ärztliche Hilfe (§ 91), Heilmittel (§ 92) und Heilbehelfe und Hilfe bei körperlichen Gebrechen (§ 93), nach Abs 1 lit c die Anstaltspflege (§§ 95 bis 98) und nach Abs 1 lit d die Hauskrankenpflege (§ 99). Nach dem Gesetz hat der Versicherte gegenüber dem KVT Anspruch auf die notwendige Krankenbehandlung; eine vorherige chefärztliche oder kontrollärztliche Bewilligung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Mit diesem gesetzlichen Anspruch des Versicherten auf Gewährung der notwendigen ärztlichen Behandlung gegen Vorlage eines Krankenscheines (nunmehr: e-card; vgl § 31a ff ASVG, § 91 Abs 3, § 91 Rz 10) sind vertragliche Regelungen unvereinba...

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