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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2275-0

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 90 Leistungen aus dem Versicherungsfall der Krankheit

Walter Schober

Übersicht


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Rz
I.
Allgemeines
1, 2
II.
Umfang der Leistungspflicht (Abs 2)
3
A.
Kriterien
4
1.
Ausreichend
5
2.
Zweckmäßig
6
3.
Maß des Notwendigen
7, 8
B.
Bewertungsakt
9
III.
Ärztliche Hilfe
IV.
Heilmittel und Heilbehelfe
11, 12
V.
Außenseitermethode
A.
Allgemeines
13- 16
B.
Höhe der Kostentragung
17- 19
VI.
Judikatur
VII.
Kosmetische Behandlung (Abs 3)
31, 32
VIII.
Prüfungsschema zur Leistungspflicht des SVT
A.
Allgemeine Fragestellungen
B.
Konkrete Fragestellungen
C.
Wertungsakt

I. Allgemeines

1

Die Krankenbehandlung umfasst nach Abs 1 lit a die ärztliche Hilfe (§ 91), Heilmittel (§ 92) und Heilbehelfe und Hilfe bei körperlichen Gebrechen (§ 93), nach Abs 1 lit c die Anstaltspflege (§§ 95 bis 98) und nach Abs 1 lit d die Hauskrankenpflege (§ 99). Nach dem Gesetz hat der Versicherte gegenüber dem KVT Anspruch auf die notwendige Krankenbehandlung; eine vorherige chefärztliche oder kontrollärztliche Bewilligung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Mit diesem gesetzlichen Anspruch des Versicherten auf Gewährung der notwendigen ärztlichen Behandlung gegen Vorlage eines Krankenscheines (nunmehr: e-card; vgl § 31a ff ASVG, § 91 Abs 3, § 91 Rz 10) sind vertragliche Regelungen unvereinba...

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