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immo aktuell 4, August 2019, Seite 207

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft über Herausgabeansprüche

immo aktuell 2019/44

§§ 18 Abs 2, 24 Abs 1 WEG

Die Durchsetzung von aus der dinglichen Rechtsposition der Mit- und Wohnungseigentümer abgeleiteten Herausgabeansprüchen ist nicht Verwaltung der Liegenschaft. Eine Beschlussfassung darüber überschreitet die Kompetenz der Eigentümergemeinschaft und ist rechtsunwirksam.

Sachverhalt: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft. Die Mehrheit von ihnen fasste einen aus mehreren Punkten bestehenden Umlaufbeschluss. Alle Punkte dieses Beschlusses hatten die Herausgabe von mehreren Schlüsseln des Typs GS01 und GS02 durch die Erstantragstellerin bzw ihren Geschäftsführer, die allfällige Verfolgung eines Herausgabeanspruchs durch die Eigentümergemeinschaft sowie die Vernichtung der Schlüssel nach erfolgter Ausfolgung zum Gegenstand. Zuvor hatte die Hausverwaltung die Mit- und Wohnungseigentümer davon in Kenntnis gesetzt, dass beide Schlüsseltypen das Haustor und Türen zu bestimmten Allgemeinräumlichkeiten sperren; der Generalschlüssel mit der höchsten Sperrhierarchie könne auch die Türen zu bestimmten Wohnungseigentumsobjekten öffnen.

Die Antragsteller begehrten, den Umlaufbeschluss in allen Punkten für rechtsunwirksam zu erklären.

Das Erstgerich...

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