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Anhebung der AUVA-Zuschüsse zum Krankengeld für Kleinbetriebe
Art 1 Z 1, 2 und 5 des Pensionsanpassungsgesetzes 2018 (PAG 2018), BGBl I 2017/151.
Ab erhalten Dienstgeber, die in ihrem Unternehmen durchschnittlich nicht mehr als 10 Dienstnehmer beschäftigen, einen Zuschuss zum Krankengeld aus den Mitteln der Unfallversicherung im Ausmaß von 75 %. Für Unternehmen, die durchschnittlich mehr als 10, aber nicht mehr als 50 Dienstnehmer beschäftigen, bleibt es beim 50%igen Zuschuss.