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immo aktuell 4, August 2019, Seite 204

Erwerbsbeschränkungen für Kfz-Abstellplätze und Insolvenz der Wohnungseigentumsorganisatorin

immo aktuell 2019/42

§ 5 Abs 2 WEG

Die Erwerbsbeschränkungen des § 5 Abs 2 WEG gelten auch bei der freihändigen Veräußerung eines Kfz-Abstellplatzes durch den Insolvenzverwalter.

Sachverhalt: An der Liegenschaft wurde im Rang TZ 5926/2017 Wohnungseigentum für vier Wohnungen (Top 1 bis Top 4) und neun Kfz-Abstellplätzen (AP) begründet. Die Eigentümer bzw Eigentümerpartner von Mindestanteilen, mit denen Wohnungseigentum an den Objekten Top 1 bis Top 4 verbunden ist, sind auch Wohnungseigentümer von je zwei Abstellplätzen. Wohnungseigentümerin des AP 5 ist eine GmbH, die auch die Wohnungseigentumsorganisatorin war. Auf ihren 6/456 Anteilen war ein Pfandrecht einverleibt.

Am wurde über das Vermögen der GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Mit Kaufvertrag vom veräußerte der Insolvenzverwalter den lastenfrei zu stellenden Miteigentumsanteil der GmbH, verbunden mit Wohnungseigentum am AP 5 an den Antragsteller. Das Insolvenzgericht genehmigte den Kaufvertrag und bestätigte, dass der Insolvenzverwalter zur Unterfertigung des Kaufvertrags berechtigt war.

Der Antragsteller begehrte am unter Vorlage des Kaufvertrags, des insolvenzgerichtlichen Bestätigungsbeschlusses und anderer Urkunden die Einverleibung seine...

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