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SWK 11, 10. April 2024, Seite 532

Pauschale kollektivvertragliche Taggelder und ihre steuerrechtlichen Fallen

Dargestellt am Beispiel des Kollektivvertrags für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie

Christoph Wiesinger

Viele Kollektivverträge sehen pauschale Taggelder für Dienstreisen vor. Ursache für die weite Verbreitung solcher Regelungen ist nicht nur die Vereinfachung der Personalverrechnung, sondern vor allem, dass derartige Taggelder steuer- und beitragsrechtlich (zumindest teilweise) begünstigt sind. Allerdings gibt es auch steuerrechtliche „Fallen“, die vermieden werden sollten. Damit es nicht nur bei abstrakten Aussagen bleibt, sollen die verschiedenen Konstellationen am Beispiel des Kollektivvertrags für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie dargestellt werden. Sie können aber auch bei anderen Kollektivverträgen hilfreich sein, da die steuerrechtlichen Bestimmungen für alle Kollektivverträge ident sind.

1. Vorfrage: Der arbeitsrechtliche Taggeldanspruch

1.1. Allgemeines

Essen und Trinken zählen zu den Grundbedürfnissen des menschlichen Lebens. Dem Grunde nach ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, für diese Kosten aufzukommen. Vielmehr erhält der Arbeitnehmer ua zur Deckung dieser Bedürfnisse ein Gehalt (bzw einen Lohn). Ob der Arbeitnehmer nach § 1014 ABGB – der gemäß § 1151 Abs 2 ABGB auch für Arbeitsverhältnisse anwendbar ist – einen Mehraufwand für Verpflegungskosten während einer Dienstreise geltend ...

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