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Kapitalverkehrsfreiheit und Erbschaftssteuer
Der EuGH hatte mit Urteil vom , BA, C-670/21, die Vorlagefrage des FG Köln (, 7 K 1333/19) zu entscheiden, ob es mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar sei, dass der Erwerb eines bebauten und vermieteten Grundstücks des Privatvermögens, welches in einem Drittstaat (im Entscheidungsfall Kanada) belegen ist, von der besonderen Wertermittlung (Abschlag von 10 %) für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien nach dErbStG ausgeschlossen ist. Der EuGH sah darin einen nicht zu rechtfertigenden Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Dafnomilis (H&I International Taxation 3/2024) weist in einer Urteilsbesprechung darauf hin, dass diese Entscheidung zu erwarten gewesen sei. Die im Verfahren von der deutschen Bundesregierung vorgebrachten Rechtfertigungsgründe der sozialen Wohnungspolitik und der Gewährleistung einer wirksamen Steueraufsicht wurden vom EuGH in aller Deutlichkeit zurückgewiesen.