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SWI 4, April 2024, Seite 201

EU-Verordnung über Kurzzeitvermietungen

Der Rat der EU hat am eine Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten iZm Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften angenommen. Damit soll die kurzfristige Vermietung von Unterkünften transparenter und den zuständigen Behörden die Regulierung eines Bereichs erleichtert werden, der für den Tourismussektor immer wichtiger wird.

Die Verordnung wird nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt, sobald 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten vergangen sind.

Link zur Pressemitteilung: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/03/18/tourism-council-gives-its-final-approval-to-the-regulation-for-short-term-rentals/.

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