Einführung in das Kärntner Bau- und Raumplanungsrecht
1. Aufl. 2018
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S. 2037. Besondere Rechtsfragen zu Grundstücken
7.1. Allgemeines zum Vermessungswesen
(VermG)
7.1.1. Aufgaben und Befugnisse der Vermessungsbehörden
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für das Vermessungswesen finden sich im VermG. Dessen § 1 legt die Aufgaben der Landesvermessung fest, nämlich
die Grundlagenvermessung für die geodätischen Bezugssysteme,
die Anlegung und Führung des Grenzkatasters,
die Amtshandlungen im Zusammenhang mit dem Grenzkataster sowie
gewisse andere Aufgaben des Vermessungswesens (zB Herstellung staatlicher Landkarten, Vermarkung und Vermessung der Staatsgrenzen).
Die Aufgaben der Landesvermessung werden vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) und den diesem nachgeordneten Vermessungsämtern besorgt. In Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die Organe der Vermessungsbehörden befugt, jedes Grundstück mit Ausnahme der darauf errichteten Gebäude zu betreten und, soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, zu befahren. Einzelne, die Vermessungsarbeiten hindernde Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen können im notwendigen Umfang entfernt werden. Außerdem sind die Vermessungsorgane befugt, alle erforderlichen Vermessungs- und Grenzzeichen anzubringen (im Detai...