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Einführung in das Kärntner Bau- und Raumplanungsrecht

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3800-3 978-3-7073-3800-3

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Dokumentvorschau
Einführung in das Kärntner Bau- und Raumplanungsrecht (1. Auflage)

S. 1865. Aufschließungsleistungen

5.1. Allgemeines

In der Regel haben die Gemeinden dafür Sorge zu tragen, dass Bauplätze mit einer Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und einer Zufahrt aufgeschlossen sind bzw werden. Diese Infrastrukturmaßnahmen sind natürlich kostspielig. Aus diesem Grund hat der jeweilige Bauwerber – im Gegenzug für die Bauplatzschaffung – entsprechende Beiträge zu leisten. So sind zB für den Anschluss an die Wasserver- und Abwasserentsorgung Beiträge zu bezahlen. Damit die Anlagen durch die Gemeinden finanziert werden können, besteht in bestimmten Bereichen auch eine sog Anschlusspflicht an die von der Gemeinde betriebenen Anlagen. Daneben gibt es noch Leistungen, die der Grundstückseigentümer zur Herstellung von Verkehrsflächen unentgeltlich zu erbringen hat. Zur Grundabtretung bei der Grundstücksteilung siehe Kapitel 7.2.2.

Hinsichtlich der Erfüllung der einzelnen Aufgaben durch die Gemeinde ist vorab festzuhalten:

Grundsätzlich besteht im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge (Wasserver- und Abwasserentsorgung) die Wahlmöglichkeit zwischen hoheitlichem und privatrechtlichem Handeln, solange das Gesetz nichts anderes bestimmt bzw die gesetzlichen Grundlagen zum hohei...

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