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III. Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz
Das Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz), wurde am vom Nationalrat und am vom Bundesrat beschlossen (896/BNR 27. GP) und sieht wesentS. 163 liche Änderungen des Berufskrankheitenrechts im ASVG vor. Die Kundmachung ist mittlerweile im BGBl I 2024/18 erfolgt.
1. Hintergrund
Im Regierungsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 wurde die „Modernisierung der Berufskrankheitenliste“ als Maßnahme des Themenbereichs „Arbeit“ festgelegt. Das BMSGPK hat zur Umsetzung des Vorhabens eine Arbeitsgruppe unter Einbindung von Experten der Unfallversicherungsträger (AUVA, BVAEB und SVS), der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin sowie des BMAW eingerichtet. Auf Basis der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe wurden die Neustrukturierung der Berufskrankheitenliste und die Ergänzung bzw Streichung einzelner Berufskrankheiten vorgenommen.
2. Neustrukturierung der Berufskrankheitenliste
Die bisher in Geltung stehende Berufskrankheitenliste ist historisch gewachsen und wurde zumeist um weitere Erkrankungen ergänzt (zuletzt durch das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012, BGBl I 2012/123).
Mit dem Berufskrankheiten-Modernisierungs...