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I. Update: Umsetzung der Transparenzrichtlinie
Zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie war die Novellierung einer Reihe arbeitsrechtlicher Gesetze notwendig. Das Plenum des Bundesrats hat am beschlossen, gegen die Verabschiedung der in der letzten Ausgabe vorgestellten Sammelnovelle keinen Einspruch zu erheben. Die Novelle wurde am in BGBl I 2024/11 kundgemacht.
In letzten Ausgabe wurde über die Inhalte des zugrunde liegenden Initiativantrags bereits berichtet. Die nunmehrige Information über den Abschluss des parlamentarischen Verfahrens soll zum Anlass genommen werden, einen knappen Überblick über die Inhalte der Sammelnovelle mit einer Richtigstellung der beabsichtigten Änderung betreffend die verpflichtenden Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu verbinden.
Die Sammelnovelle sieht vor:
punktuelle Erweiterungen der Mindestinhalte von Dienstzetteln bzw Dienstscheinen und die Einführung einer Verwaltungsstrafe für die Nichtaushändigung von Dienstzetteln bzw Dienstscheinen;
ein ausdrückliches Recht auf Beschäftigung in zusätzlichen Arbeitsverhältnissen unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit dem Arbeitszeitrecht und unter dem Vorbehalt, dass die weitere Beschäftigung der Verwendung im gegebenen Arbeitsverhältnis nicht abträ...