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Komplikationen bei der Ausschreibung von Arbeitsplätzen
Problemstellungen und Lösungsansätze
Bei Ausschreibung von Arbeitsplätzen können unterschiedliche Problemstellungen auftreten, für die die einschlägigen Rechtsgrundlagen in der Regel keine Lösung vorsehen, beispielsweise jene, dass die Ausschreibung erfolglos verläuft, sich also kein geeigneter Kandidat bewirbt, oder sich weniger Kandidaten bewerben, als in einen Entscheidungsvorschlag aufzunehmen sind. Bisweilen ist es von der ausschreibenden oder aufnehmenden Stelle auch erwünscht, dass sich bestimmte Personen bewerben, sodass fraglich ist, ob und welche Möglichkeiten bestehen, darauf hinzuwirken.
1. Einleitung
Gesetzliche Verpflichtungen zur Ausschreibung von freien Arbeitsplätzen finden sich insbesondere im Stellenbesetzungsgesetz und im AusG. Häufig handelt es sich dabei um die Besetzung von hervorgehobenen Arbeitsplätzen im weiteren Sinn; das AusG enthält aber auch Bestimmungen, die sich auf die Aufnahme in den Bundesdienst beziehen. Die Struktur und die Regelungstiefe der den jeweiligen Sachverhalt regulierenden Normen sind sehr unterschiedlich: Während das Stellenbesetzungsgesetz eher kursorische Vorgaben enthält, finden sich im AusG teilweise sehr detaillierte Bestimmungen für die Durchführung der Ausschreibung und die Bewertung der Eignung der Bewerber.
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