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immo aktuell 4, August 2019, Seite 173

Die nachträgliche Wohnungseigentumsbegründung in der WGG-Novelle 2019

Sowie verstärkte Regeln zur Spekulationsverhinderung

Roland Weinrauch und Christian Zenz

Rund 4.000 Wohnungen der etwa 650.000 von gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) errichteten Mietwohnungen werden jährlich nach den Regeln der § 15b ff WGG in das Eigentum übertragen. Die WGG-Novelle 2019 hatte unter anderem zum Ziel, das Institut der nachträglichen Wohnungseigentumsbegründung auszuweiten und für die Mieter Erleichterungen bei der Begründung von Wohnungseigentum zu schaffen. Dieser Beitrag soll einerseits auf die Änderungen und die neuen Möglichkeiten der nachträglichen Wohnungseigentumsbegründung eingehen sowie andererseits auf die neuen Normen zur Spekulationsverhinderung. Das nicht unkomplexe Intertemporalrecht soll den „missing link“ zwischen vergangener und zukünftiger Rechtslage klären.

1. Der steinige Weg der WGG-Novelle 2019

Am wurde der Ministerialentwurf zur WGG-Novelle 2019 an die Parlamentsdirektion zur Begutachtung übermittelt. Innerhalb der dreiwöchigen Begutachtungsfrist bis zum wurden etwa 60 Stellungnahmen abgegeben. Diese fielen teilweise sehr umfangreich aus, teilweise waren sie recht kurz gehalten. Im Zuge der „Ibiza-Affäre“ wurde die Bundesregierung aufgelöst und durch eine sogenannte Expertenregierung ersetzt. Damit war – zumindest zu diesem Zeitpunkt – nicht klar,...

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