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immo aktuell 4, August 2019, Seite 157

Umsatzsteuerliche Klassifizierung von Leasingverträgen

VwGH fordert eindeutigere Abgrenzungskriterien beim Finanzierungsleasing

Richard Jasenek, Katharina Luka und Anna Roth

Bisher wurde in der Praxis bei der umsatzsteuerlichen Klassifizierung von Leasingverträgen – aufgrund eines Verweises in den UStR – auf die Zurechnungskriterien in den EStR und das wirtschaftliche Eigentum abgestellt. Diese Sichtweise ist durch die jüngste Rechtsprechung des VwGH, unter Einbeziehung der jüngeren EuGH-Rechtsprechung, widerlegt. Im Sinne der Rechtssicherheit bestehen nun klarere Kriterien für die Abgrenzung zwischen einer Lieferung und einer sonstigen Leistung bei Finanzierungsleasingverträgen, wobei dazu an die Möglichkeit des Leasingnehmers zum Erwerb des zivilrechtlichen Eigentums am Leasinggegenstand angeknüpft wird.

1. Hintergrund

Ein Leasingvertrag ist ein Rechtsgeschäft sui generis, das sowohl kaufvertrags- als auch mietähnliche Elemente aufweist. Im Steuerrecht ist für die Einordnung eines Leasingvertrags ein entscheidender Faktor, ob der Leasingnehmer oder der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggegenstands gemäß § 24 Abs 1 lit d BAO ist. Konkrete Kriterien für die Frage nach dem wirtschaftlichen Eigentum bei Finanzierungsleasingverträgen finden sich in den EStR. Aufgrund eines Verweises in den UStR und mangels weiterer alternativer Anhaltspunkte wurden in der Praxis üblicherweis...

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