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immo aktuell 4, August 2019, Seite 153

Umsatzsteuerliche Konsequenzen der WGG-Novelle 2019 für das betriebliche Rechnungswesen

Erheblicher Verwaltungsaufwand für gemeinnützige Bauvereinigungen

Anja Cupal und Michael Nester

Eines der zentralen Ziele der WGG-Novelle 2019 ist die Erleichterung der Eigentumsbildung. Im Bereich der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft soll zukünftig mehr leistbares Eigentum dadurch geschaffen werden, dass Mieter das Recht haben – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des § 15c WGG vorliegen – bereits ab Ablauf des fünften (bisher ab Ablauf des zehnten) Jahres ihres Mietvertrags Eigentum zu erwerben. Ein entsprechender Antrag soll zukünftig nicht nur mehr einmal, sondern insgesamt dreimal und zwar bis zum Ablauf des 20. Jahres des Mietvertrags gestellt werden können. Die dargestellte Neuregelung trat am in Kraft.

1. Relevanz für gemeinnützige Bauvereinigungen

Für das betriebliche Rechnungswesen einer gemeinnützigen Bauvereinigung (im Folgenden: GBV) hat die Verkürzung der Frist der Kaufoption gemäß § 15c WGG wesentliche Auswirkungen. Zum einen sind die in der Praxis häufig festzustellenden langen Zeiträume bis zum Vorliegen einer Endabrechnung gegenüber der Förderstelle ein Thema: Die Übertragung von Wohnungen, Geschäftsräumen und Garagen ins (Wohnungs-)Eigentum nach bereits fünf Jahren kann – je nach Bundesland und Art der Förderung – dazu führen, dass noch keine Endabrechnung über die Herstell...

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