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Feststellung der Verwaltereigenschaft
immo aktuell 2020/38
Einem Mit- und Wohnungseigentümer fehlt das rechtliche Interesse an der Feststellung, dass jene Gesellschaft, die diese Stellung in Anspruch nimmt, nicht Hausverwalter ist bzw war.
Sachverhalt: Der Kläger ist Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft. Die P-GmbH war Hausverwalterin dieser Liegenschaft. Deren Geschäftsführer gründete Anfang 2008 die nunmehrige Beklagte, die ebenfalls Immobilien verwaltet, und strebte an, die Hausverwaltung der Liegenschaft durch diese Gesellschaft fortzuführen.
Ab Jänner 2008 unterfertigten einzelne Miteigentümer, teils anlässlich von Aufenthalten in den Büroräumlichkeiten der Beklagten und unter Vorspiegelung, dass Daten für die Behörden aufgefrischt werden müssten, eine Vollmacht zur Verwaltung der Liegenschaft zugunsten der Beklagten. Ab April 2008 unterfertigten weitere Miteigentümer von der Beklagten aufgelegte Unterschriftslisten, die ebenfalls eine Vollmachtserteilung an sie enthielten. In den Begleitschreiben dazu begründete der Geschäftsführer die Notwendigkeit zur Unterschriftsleistung damit, dass wegen des Todes einer Gesellschafterin eine „Berichtigung der Firma“ erfolgen habe müssen. Bis zum hatten mehr a...