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Teilnehmer der Europaspiele als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer des ÖOC?
Zur sozialversicherungsrechtlichen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberstellung im Sport
Ein tragischer Fall hat die Sportwelt betroffen und zu einer Entscheidung einer Einzelrichterin am BVwG geführt, die menschlich absolut verständlich, aber rechtlich zweifelhaft ist. Eine vom Österreichischen Olympischen Comité (ÖOC) zu den Europaspielen entsandte Sportlerin wurde auf dem Weg zum Training in einen Unfall mit einem Shuttlebus verwickelt und ist seitdem querschnittsgelähmt. Das BVwG hat mit Erkenntnis vom , W145 2128879-1, entschieden, dass es sich bei dieser Sportlerin um eine der Vollversicherung im Sinne des § 4 Abs 1 ASVG unterliegende Arbeitnehmerin des ÖOC handle. Diese Entscheidung ist jedoch sowohl hinsichtlich der Frage, ob überhaupt ein entgeltliches, der Sozialversicherungspflicht unterliegendes Arbeitsverhältnis vorliegt, als auch in Bezug auf die Arbeitgeberstellung des ÖOC näher zu hinterfragen. Darüber hinaus eröffnet diese Entscheidung Auslegungsmöglichkeiten, die die Finanzierung des Amateur-, Kinder- und Jugendsports massiv nachteilig beeinträchtigen könnten, und gefährdet den sozialen Beitrag, den der Sport gerade bei Kindern und Jugendlichen der Gesellschaft bietet.
1. Sachverhalt
Die zum Zeitpunkt des streitgegenständlichen Sachverhalts 15 Jahre alte und daher mi...