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Laesio enormis beim Bestandvertrag
§ 934 ABGB – selten aber doch: die laesio enormis bei mietrechtlichen Sachverhalten
Die Sach- und Rechtsfragen in Zusammenhang mit der laesio enormis bei Bestandverträgen wurden vom OGH bereits in vielfacher Weise judiziert und erläutert. Die nachstehende Darstellung dieser Judikatur soll exemplarisch die Problemstellungen bei der laesio enormis aufzeigen.
1. Allgemeines
Grundgedanken der österreichischen Rechtsordnung sind die Selbstbestimmung und die Willensfreiheit. Die Vertragspartner sollen privatautonom ihre rechtlichen Beziehungen zueinander nach eigenem Gutdünken frei gestalten können. Jeder Missbrauch der Privatautonomie ist unzulässig. Die Selbstbestimmung, die Privatautonomie ist jedoch mehrfach eingeschränkt. Sie ist eine „formale“ Freiheit. Stets gibt es ein Informationsgefälle zwischen den Vertragsparteien. Oft gibt es Zwangslagen und Ungleichheiten im Machtgefüge zwischen den Vertragspartnern. Gerade im Bestandrecht ist dem OGH die „verdünnte Willensfreiheit“ bekannt. Das Machtgefüge zwischen Vermieter und Mieter im Mietvertragsabschlusszeitpunkt ist eine allgemein bekannte und vorausgesetzte Tatsache. Im Regelfall erweist sich die Position des Mieters als schutzwürdig. Dieser genießt im Anwendungsbereich des MRG den gesetzlichen Schutzumfang. Konsumente...