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Bestandvertrag mit Präsentationsrecht III: bestimmte Dauer
immo aktuell 2020/34
Wird die Zustimmung des Bestandgebers zur Ausübung des Präsentationsrechts durch den Bestandnehmer – unter der Bedingung der vergleichbaren bzw höheren Bonität des Präsentierten und der Verbundenheit des Präsentierten nach den Bestimmungen des UGB – erteilt, so kann aus dem übrigen Vertragsinhalt meistens nicht der Wille der Vertragsparteien herausgelesen werden, aneinander über eine bestimmte Dauer hindurch gebunden zu sein.
Sachverhalt: Der gegenständliche Bestandvertrag war zwischen der Beschwerdeführerin als Bestandnehmerin und der Bestandgeberin über eine Geschäftsfläche in einem Fachmarktzentrum befristet auf sieben Jahre mit optionalen Verlängerungen auf insgesamt 27 Jahre abgeschlossen worden. Neben vertraglich vereinbarten Kündigungsrechten für die Vermieterin bestand ein Präsentationsrecht der Mieterin dergestalt, dass der präsentierte Nachfolgemieter aus dem Konzern der Mieterin stammen musste, dessen Bonität gleich gut oder besser wie jene der Mieterin sein musste, außerdem musste die Einhaltung des Geschäftszwecks sichergestellt sein. Der Konzern der Mieterin umfasste zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags neben der Mieterin selbst dr...