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immo aktuell 4, August 2020, Seite 187

Bestandvertrag mit Präsentationsrecht I: bestimmte Dauer

immo aktuell 2020/32

§ 33 TP 5 GebG

Ein bestandvertraglich eingeräumtes Präsentationsrecht zieht in der Regel die Annahme einer unbestimmten Vertragsdauer iSd § 33 TP 5 Abs 3 GebG nach sich, da es die Mieterin in Gestalt des Präsentationsrechts für gewöhnlich in der Hand hat, jederzeit, auch während einer bestimmten Vertragsdauer, die Auflösung des Bestandverhältnisses zu erwirken (vgl ; , Ro 2014/16/0072; , Ro 2015/16/0032).

Erweist sich bei einem sonst befristeten Vertrag die tatsächliche Ausübung des Präsentationsrechts im Einzelfall jedoch dennoch als hochgradig unwahrscheinlich, so ist – dem Grundgedanken der VwGH-Rechtsprechung zu vereinbarten Kündigungsgründen folgend (vgl etwa ; , 2011/16/0169; , 98/16/0176; , Ra 2017/16/0111; , 91/15/0040) – trotz eines formal vereinbarten Präsentationsrechts von einem auf bestimmte Dauer abgeschlossenen Vertragsverhältnis auszugehen.

Sachverhalt: Am schloss die Beschwerdeführerin (Geschäftszweig: Handel mit Waren) als Mieterin einen Mietvertrag über eine Geschäftsräumlichkeit in Oberwart ab. Der Bestandvertrag wurde auf zehn Jahre befristet abgeschlossen; der Beschwerdeführerin wurde als Mie...

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