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immo aktuell 4, August 2020, Seite 180

Private Grundstücksveräußerung und Umwidmungstatbestand bei Altvermögen

immo aktuell 2020/29

Sabine-Kristen Kanduth

§ 30 Abs 4 EStG

Der in § 30 Abs 4 Z 1 EStG geforderte enge wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Veräußerung und Umwidmung ergibt sich in der Regel aus dem vereinbarten Kaufpreis und ist anzunehmen, wenn für das als Grünland/ländliches Gebiet gewidmete Grundstück der zum Zeitpunkt der Veräußerung ortsübliche Baulandpreis erzielt wird.

Sachverhalt: Die Revisionswerberin veräußerte mit Kaufvertrag vom den im Jahr 1983 geerbten Hälfteanteil an einem Grundstück an die X-GmbH und führte hierfür Immobilientragsteuer iHv 3,5 % des Kaufpreises ab (Ansatz von pauschalen Anschaffungskosten iHv 86 % gem § 30 Abs 4 Z 2 EStG). Nach der zunächst erklärungsgemäßen Festsetzung hob das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid 2013 gem § 299 BAO auf und setzte die Steuer aus der Grundstücksveräußerung neu fest. Das als landwirtschaftliche Fläche veräußerte Grundstück sei mittlerweile in Bauland umgewidmet worden. Gem § 30 Abs 4 Z 1 EStG seien Anschaffungskosten von 40 % des Verkaufspreises anzusetzen, wenn zwischen Veräußerung und Umwidmung eines Grundstücks ein enger zeitlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang bestehe. Aufgrund der Höhe des Kaufpreises, der sich an vergleichbarem Bauland orientiere, eines Immobilienentwicklers als Käufer und der Ta...

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