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Eigentumsfreiheitsklage gegen Wassereintritt aus dem Nachbarobjekt
immo aktuell 2021/39
Mit einer gegen einen unberechtigten Eingriff in das Eigentumsrecht gerichteten Eigentumsfreiheitsklage nach § 523 ABGB kann der unmittelbare Störer, aber auch jeder als mittelbarer Störer belangt werden, der die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit hat, die Störung zu verhindern. Die Klage kann nicht nur gegen den Eigentümer des Grundstücks, von dem die Immissionen ausgehen, sondern gegen jeden geltend gemacht werden, der durch Vorkehrungen auf dem Nachbargrundstück unzulässige Störungen hervorruft, sofern er diesen Grund für eigene Zwecke benutzt.
Sachverhalt: [1] Die Erstklägerin und der Zweitkläger einerseits und der Erst- und der Zweitbeklagte andererseits sind Wohnungseigentümer (Eigentümerpartner) jeweils eines von zwei Reihenhäusern, die auf der Liegenschaft in Form eines Doppelhauses errichtet wurden. Die Drittbeklagte ist die Ehegattin des Erstbeklagten und Mutter des Zweitbeklagten. Sie wohnte und wohnt gemeinsam mit diesen in deren Wohnungseigentumsobjekt.
[2] Die Kläger begehrten, die Beklagten schuldig zu erkennen, die Zuleitung von Feuchtigkeit, insb Fäkalwasser, von ihrem Wohnungseigentumsobjekt in das Wohnungseigentumsobjekt der Kläger zu unter...