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Das Wohnungsgebrauchsrecht an der Ehewohnung in der nachehelichen Aufteilung
immo aktuell 2021/38
Die während der Ehe erworbenen Wohnungsgebrauchsrechte der Ehegatten an der Ehewohnung sind eheliches Gebrauchsvermögen und unterliegen daher der nachehelichen Vermögensaufteilung. In deren Rahmen kann einem Ehegatten das Wohnungsgebrauchsrecht entzogen und dadurch dem anderen Ehegatten die Alleinnutzung der Ehewohnung ermöglicht werden.
Sachverhalt: [1] Nach mehr als 40-jähriger Dauer wurde die Ehe der Parteien im Jahr 2019 aus dem Alleinverschulden des Mannes geschieden. Die eheliche Gemeinschaft ist nach dem außer Streit gestellten Aufteilungsstichtag seit aufgehoben. Die Liegenschaft mit der Ehewohnung wurde noch davor (im Jahr 2017) mit Schenkungsvertrag der gemeinsamen (erwachsenen) Tochter übergeben. Diese räumte (nach dem Wortlaut des Schenkungsvertrags „als Gegenleistung“) ihren Eltern „ein höchstpersönliches, lebenslanges und unentgeltliches Wohnungsrecht im Sinne eines Wohnungsgebrauchsrechts im gesamten Wohnhaus“ ein.
[2] Das Zusammenleben der nach wie vor im Haus lebenden Parteien gestaltet sich seit der Scheidung nicht friedlich, vor allem, wenn der Antragsgegner betrunken ist. Der Mann verhält sich generell gegenüber der Frau aggr...