Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht im Spiegel ausgewählter OGH-Judikatur
Das Vorliegen einer unzulässigen Weitergabe eines Bestandobjekts nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG war bereits Gegenstand mehrerer OGH-Entscheidungen. Diese Thematik ist insbesondere bei der Abgrenzung von Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht von Bedeutung, weil die Unternehmensverpachtung den Weitergabetatbestand nicht erfüllt. Dieser Beitrag soll anhand von Judikaturbeispielen einen Überblick über diese Abgrenzung und ihre rechtlichen Folgen bieten. Die Bejahung/Verneinung besonders wichtiger Kriterien durch den OGH wird in Tabellen dargestellt.
1. Allgemeines
Bei Geschäftsräumen, die dem MRG unterliegen, kann bei einer Weitergabe unter gewissen Voraussetzungen der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 MRG erfüllt sein.
Steht die selbständige Verwertung des Bestandrechts im Vordergrund der Parteienvereinbarung, liegt eine Weitergabe nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG vor. Keine Weitergabe des Mietgegenstands iSd § 30 Abs 2 Z 4 MRG liegt nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung jedoch vor, wenn die Überlassung des Mietgegenstands im Rahmen einer Unternehmensverpachtung erfolgt. Es ist daher bedeutsam, die Unternehmensverpachtung von der Geschäftsraumvermietung zu unterscheiden und abzugrenzen.
2. Miet- oder Pachtvertrag?
Für die Beurteilung der Frage der Weitergabe ist daher zunä...