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immo aktuell 5, Oktober 2021, Seite 179

Umsatzsteuerliche Beurteilung von Maßnahmen zur Erschließung eines Gewerbegebiets

immo aktuell 2021/36

Sabine-Kristen Kanduth

§ 3 Abs 1 und 2 UStG; § 12 Abs 1 Z 1 UStG

, 0012

Die von einer Gemeinde zu erbringende, für die Verwertung von Liegenschaften durch einen Steuerpflichtigen wesentliche „Leistung“ ist ein einseitiger Hoheitsakt (Änderung der Flächenwidmung). Dieser kann aber kein Rechtsverhältnis begründen, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht würden. Leistungen des Steuerpflichtigen an die Gemeinde sind damit keine entgeltliche Leistung. Eine unentgeltliche Zuwendung nach § 3 Abs 2 Teilstrich 3 UStG liegt nur für jenen Teil dieser Leistungen vor, die der Steuerpflichtige selbst nicht im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit nutzt oder die – bei Nutzung für das Unternehmen – über das für das Unternehmen Erforderliche hinausgehen.

Eine Straßenerrichtung oder Straßenerhaltung durch eine Gemeinde auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Regelungen ist als hoheitliche Tätigkeit zu qualifizieren. Eine Kostenübernahme durch andere Personen erfolgt somit nicht im Rahmen eines Leistungstausches.

Sachverhalt: Zur besseren Erreichbarkeit des nördlich der neuen Bundesstraße N gelegenen Gewerbegebiets und der südlich gelegenen Freizeitanlage der Gemeinde ist zwischen der Gemeinde X, dem Land und der Familie (E...

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