Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
immo aktuell 5, Oktober 2021, Seite 177

Grundstückstausch einer gemeinnützigen Bauvereinigung

immo aktuell 2021/35

§ 5 Z 10 KStG; § 6a KStG; § 7 WGG

[D]ie Veräußerung von unbebauten Liegenschaften größeren Umfangs ist im Allgemeinen nicht dem zulässigen Geschäftskreis gem § 7 Abs 1 bis 3 WGG zuzuordnen. […] Ein Tausch von Grundstücken zwecks Errichtung von Wohnungen auf der eingetauschten Grundstücksfläche kann durchaus zu den Rechtsgeschäften iSd § 7 Abs 1a WGG zählen, die mit der Errichtung, Erwerbung, Finanzierung und Überlassung der Bauten und Anlagen einer Bauvereinigung in dem üblichen Rahmen ordnungsmäßiger Wohnungswirtschaft zusammenhängen.

Sachverhalt: Die Mitbeteiligte, eine nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) als gemeinnützig anerkannte Bauvereinigung in der Rechtsform einer GmbH, beantragte im Jahr 2019 gem § 6a Abs 2 und 3 KStG die Feststellung, ob die geplante Veräußerung einer Teilfläche einer Liegenschaft (im Folgenden: Grundstück A) im Ausmaß von 7.396 m2 um 800 €/m2 in den steuerbefreiten Geschäftskreis gem § 7 Abs 1 bis 3 WGG falle oder nicht. Für den Fall der Verneinung beantragte die Mitbeteiligte die Einschränkung der Steuerpflicht auf dieses Rechtsgeschäft (§ 6a Abs 2 KStG). Die Mitbeteiligte brachte vor, dass sie Alleineigentümerin des Grundstücks A im Ausmaß von 12.970 m2 sei. Auf einem Teil des Grundstücks habe sie im Jahr 2001 auf einer Fläche von 5.574 m2 eine Mietwohnanlage...

Daten werden geladen...