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immo aktuell 5, Oktober 2020, Seite 274

Ist der Wohnungseigentümer an die von seinem Rechtsvorgänger erteilte Zustimmung zur Änderung eines Wohnungseigentumsobjekts gebunden?

immo aktuell 2020/48

S. 275 § 16 Abs 2 WEG

Hatte der in den Zustimmungsprozess eingebundene Rechtsnachfolger Kenntnis sowohl von der Zustimmung des damaligen Mit- und Wohnungseigentümers als auch von Art und Ausmaß der tatsächlich bereits durchgeführten Baumaßnahmen, dann ist der Rechtsnachfolger an eine von seinem Einzelrechtsvorgänger (außerhalb des Wohnungseigentumsvertrags) erteilte Zustimmung zu einer Änderung eines anderen Wohnungseigentumsobjekts auch ohne ausdrückliche vertragliche Überbindung gebunden.

Sachverhalt: Die Parteien sind die beiden einzigen Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft. Mit den Miteigentumsanteilen des Antragstellers ist Wohnungseigentum an der Wohnung Top 2 verbunden, mit jenen des Antragsgegners Wohnungseigentum an der Wohnung Top 1. Der Antragsgegner erhielt seine Anteile mit Übergabevertrag vom Juni 2015.

Mit dem als Klage eingebrachten Schriftsatz beantragte der Antragsteller, den Antragsgegner zu verpflichten, im Bauverfahren über die beantragte nachträgliche Baubewilligung für Um- bzw Zubauten dem Bauprojekt zuzustimmen sowie die Fertigstellungsmeldung für die bereits errichtete Veranda laut vorliegender Baubewilligung zu unterfertigen. Die Rechtssach...

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