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immo aktuell 5, Oktober 2020, Seite 273

Ausstattungskategorie und Lagezuschlag

immo aktuell 2020/47

§§ 15a Abs 1 Z 1 und 2, 16 Abs 4 MRG

Bei räumlicher Einheit von Küche und Vorraum fehlt das Ausstattungsmerkmal „Vorraum“.

Kein Lagezuschlag für eine Wohnung im dicht verbauten Wohn- und Geschäftsgebiet des 3. Wiener Gemeindebezirks.

Sachverhalt: Gegenstand des Verfahrens ist die Zulässigkeit des vereinbarten Hauptmietzinses. Im Revisionsrekursverfahren sind noch die – von beiden Vorinstanzen jeweils verneinte – Einstufung der Wohnung in die Kategorie A, die Berechtigung eines Lagezuschlags und eines Zuschlags für ein Fischgrätparkett strittig.

Der OGH wies den Revisionsrekurs zurück.

Rechtliche Beurteilung: […] Die Ausstattungskategorien A und B verlangen nach § 15a Abs 1 Z 1 und 2 MRG (ua) das Vorhandensein eines Vorraums. Im hier zu beurteilenden Fall führt der Eingang zur Wohnung unmittelbar in die Küche, ein gesonderter Vorraum fehlt. Dass die Vorinstanzen aufgrund der räumlichen Einheit von Küche und Vorraum das Vorhandensein des Ausstattungsmerkmals Vorraum verneinten, entspricht ständiger Rechtsprechung des OGH (vgl RIS-Justiz RS0113013; 5 Ob 173/12w; jüngst 5 Ob 4/20d).

Mit der Frage der überdurchschnittlichen Lage und des dafür maßgeblichen Referenzgebiets hat sich der erkennende Senat bereits mehrfach ausein...

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