Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
13. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 40 Erstattung von Absetzbeträgen in der Veranlagung
EStR: Rz 7512 und Rz 7513
1
1. Anwendungsbereich vor dem StRefG 2015/2016. Ursprünglich stellte § 40 ein besonderes Verfahren für die Erstattung der Negativsteuer iSd § 33 Abs 8 bereit, wenn es mangels Einkommens des Antragstellers zu keiner EStVA kommen konnte. Dieses besondere Verfahren wurde 2009 eingestellt. Aufgrund des BudgBG 2009 sollte aus Gründen der Verwaltungsökonomie die Erstattung von Absetzbeträgen stets – somit auch in Fällen, in denen kein stpfl Einkommen erzielt wurde – iRe VA erfolgen (ErlRV 113 BlgNR XXIV. GP, 67). Bis zum ermöglichte § 40 iZm § 33 Abs 8 idF vor dem StRefG 2015/2016 die Erstattung des AVAB oder des AEAB, wenn im relevanten VAZ überhaupt kein veranlagungsfähiges Einkommen erzielt worden ist (vgl DKMZ/Doralt/Herzog § 33 Rz 65; WGW/Wanke § 40 Rz 10). Die Erstattung erfolgte in diesem Fall im Wege der VA gem § 39. Wurde hingegen – wenn auch nur abstrakt stpfl – Einkommen erzielt, erfolgte die Erstattung im Wege der VA gem § 39 oder § 41 Abs 2. Zu den Anspruchsvoraussetzungen der Absetzbeträge s § 33 Rz 20 ff.
2
2. Anwendungsbereich ab dem StRefG 2015/2016. § 33 Abs 8 Z 5 legt die Art und Weise der E...